Die IIBW-Studie hat die steuerlichen Maßnahmen von Sanierungsförderungen von Wohnungen unter die Lupe genommen: Das Studienteam sieht dringenden Handlungsbedarf in Österreich.
- Die Sanierungsrate in Österreich ist heute so niedrig, wie seit 10 Jahren nicht mehr.
- Gleichzeitig steigt der Handlungsbedarf hinsichtlich einer Dekarbonisierung des Gebäudebestands.
- Die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung mit einer Sanierungsrate von jährlich 2% erfordert eine Erhöhung des heutigen Niveaus um etwa die Hälfte und mittelfristig eine Verdoppelung.
Wie kann die Sanierungsrate in Österreich erhöht werden?
Das Studien-Team Wolfgang Amann, Karin Fuhrmann und Walter Stingl untersuchte ein Steuer-Modell, um die Sanierungsrate in Österreich in folgenden Bereichen zu erhöhen:
- Eigenheime und Eigentumswohnungen
- private Mietwohnungen
Mit einem möglichst einfachen 100% absetzbares Sanierungskonzept. Auf dieser Basis kann sich der Eigentümer für eine umfassende oder die Sanierung von Einzelbauteilen entscheiden. Bei einer um-fassenden Sanierung sollen der Heizwärmebedarf oder die Gesamtenergieeffizienz um zumindest 60% verbessert werden. Dafür können 65% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei Teilsanierungen müssen die jeweiligen Bauteile den thermischen Standard von Neubauten erreichen. Dafür gibt es eine steuerliche Absetzbarkeit von 40% der Kosten. Wenn sich ein Eigentümer nach der einen oder anderen Teilmaßnahmen für eine umfassende Sanierung entscheidet, erhält er nachträglich die entsprechende zusätzliche Steuergutschrift.
Diese einfache Vorgangsweise scheint bestmöglich zur Realität vieler Haus- und Wohnungseigentümer zu passen. Die Bereitschaft, in das eigene Haus zu investieren, ist hoch.
Ergänzende wohnrechtliche Maßnahmen als Turbo
Die entwickelten Modelle werden zweifellos von der Branche gut aufgenommen werden. Ihre Wirksamkeit würde aber wesentlich steigen, wenn begleitende wohnrechtliche Reformen durchgeführt werden. Beim Wohnungseigentum sind die großen Brocken eine Neuregelung der Rücklage und effizientere Regelun-gen der Willensbildung. Im Mietrecht wäre ein besonders starker Treiber, wenn Wohnungen im Vollanwendungsbereich (Gründerzeit-Bauten) bei entsprechend hoher Qualität der Sanierung angemessen vermietet werden könnten. Für viele Maßnahmen, etwa die Umstellung von fossilen wohnungsseitigen Heizungen (Gasthermen) auf regenerative Hauszentralheizungen (Fernwärme), müssen die Duldungspflichten der Mieter reformiert werden.
Fast 2 Millionen Tonnen CO2-Reduktion in zehn Jahren
Bei entsprechend konsequenter Umsetzung der dargestellten steuerlichen Förderungsmodelle ist in den jeweiligen Bestandssegmenten eine Erhöhung der Sanierungsrate um etwa 1% machbar. Damit ist ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung des Wohnungssektors darstellbar. Zudem wären die Wohnhaussanierungen ein wirtschaftlicher Schub!
Win-Win Situation: Umwelt & Wirtschaft profitieren
Zu den fiskalisch positiven Effekten kommen noch Vermögens- und Wohlfahrtseffekte für Eigentümer und Bewohner, weiterführende Umwelteffekte etwa durch reduzierte Feinstaubbelastung sowie Einsparungen bei Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden und Effekte aus dem Zurückdrängen der Schattenwirtschaft. Zusätzlich stark positiv wirkt sich die massive Verlängerung der Nutzungsdauer der Gebäude aus.
Studie: Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wohnungssektors
Das IIBW, das Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen hat im Jänner 2020 eine Studie zum Thema Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wohnungssektors unter der Studienleitung von FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann, IIBW Mag.a Karin Fuhrmann, TPA Steuerberatung GmbH und Prof.Mag.Ing. Walter Stingl, Stingl Top Audit herausgebracht. Die Studie wurde von GDI 2050, ARGE Qualitätsgruppe, FBI – Forschungsverband der österreichischen Baustoffindustrie, ZIB – Zentralverband industrieller Bauprodukteherstellerund Initiative Pro Steildach in Auftrag gegeben.
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