Entsprechend einer Reihe kürzlich erfolgter Änderungen von Regierungsverordnung Nr. 195/2005 betreffend den Umweltschutz müssen Umweltgenehmigungen und integrierte Umweltgenehmigungen basierend auf der Ausstellung von Einzelbewilligungen jedes Jahr verlängert werden.
Neues Gesetz für Umweltgenehmigungen
Gemäß dem neuen Gesetz ist für Umweltgenehmigungen und integrierte Umweltgenehmigungen eine jährliche Bewilligung erforderlich, damit sie gültig bleiben. Früher wurden für diese Genehmigungen Gültigkeitszeiträume von jeweils 5 bzw. 10 Jahren festgelegt.
Der Zweck der Einholung der jährlichen Bewilligungen ist die Bestätigung, dass der Inhaber der Genehmigungen seine Tätigkeit immer noch unter denselben Bedingungen ausübt, für die die Genehmigungen erteilt wurden, und dass es inzwischen nicht zu Änderungen gekommen ist, durch welche die durch Rechtsakte festgelegten Bedingungen geändert wurden.
Die Verpflichtung zur Einholung einer jährlichen Bewilligung gilt nicht nur für Umweltgenehmigungen, die erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erteilt wurden, sondern auch für Umweltgenehmigungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes ausgestellt wurden.
Quelle: Gesetz Nr. 219/2019 zur Abänderung und Ergänzung von Art. 16 der Regierungsverordnung Nr. 195/2005 betreffend den Umweltschutz.